05-03-2024, 12:59
(05-03-2024, 10:59)Newton schrieb: Du müsstest also so rechnen:
680 - (Einkommen Tochter - 538) = Rest-Unterhalt
Nee, anders.
Vom Minijob gehen 100 Euro Aufwandspauschale pauschal runter und vom Rest werden 50 % als Einkommen angerechnet.
Also dann 538-100/2 = 219 anrechenbar.
Das gilt aber IMHO nur für Studenten und Auszubildende. Für Schüler, die sich z. B. was dazuverdienen, weil sie z. B.
auf den Führerschein oder ein Motorrad sparen, ist das ohne Belang. Die können ihr Einkommen behalten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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