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Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt
#4
Dein Selbstbehalt: 1450 EUR.
Dein Einkommen: 1680 EUR.
Du bist verurteilt zu Unterhalt: 852 EUR.

Die genaue Rechnung, was du bekommen könntest kann ich dir nicht darlegen, Hinweise gibts unter https://www.gegen-hartz.de/news/aufstock...berechnung
Entscheidend ist, dass du bei der Bundesagentur für Arbeit auftauchst, dort deine Einnahmen und Ausgaben (insbesondere für den Unterhalt) vorlegst und aufstockende Leistungen beantragst.
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RE: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt - von p__ - 15-01-2024, 22:03

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