12-12-2023, 00:51
Die Erziehungsbeistandschaft endet, wenn die Sorgeberechtigten das wollen. Wenn die Mutter will und du nicht, kann sie vielleicht ohne deine Beteiligung weitergehen, wenn § 27 SGB VIII Abs. 1 stimmt. Das steht "Ein Personensorgeberechtigter" und die Mutter betreut das Kind - du nicht, auch wenn gemeinsame Sorge besteht. Kannst ja mal in den Kommentaren suchen, ob das dort abschliessend geklärt ist, z.B. https://www.sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S58.pdf