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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#3
https://www.scheidung-online.de/unterhal...inkuenfte/

Beim Kindesunterhalt gibt es – entgegen eines auch unter Juristen weit verbreiteten Irrtums – keine Pflicht des unterhaltszahlenden Elternteils, möglichst viel zu verdienen, um möglichst viel Kindesunterhalt zahlen zu können. Vielmehr reicht es aus, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil geradee einmal so viel Einkommen hat, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Er muss zwar mehr Unterhalt zahlen, wenn er ein höheres Einkommen hat, aber er ist nicht verpflichtet ein höheres Einkommen zu haben. Solange der Mindestunterhalt sichergestellt ist, kann der unterhaltspflichtige Elternteil sein leben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Wenn also z.B. der unterhaltspflichtige Vater nur einen Teilzeitjob hat, um im Übrigen seinem Hobby nachzugehen, die Einnahmen aus dem Teilzeitjob aber für den Mindestunterhalt ausreichen, so kann man ihm keinen Vorwurf machen.

Mich hat das JA mit fiktiven Einkommen aus nicht Vermietung meines Hauses genervt.
https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13393
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RE: Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? - von wildfloh - 06-12-2023, 17:35

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