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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#32
(03-11-2023, 22:22)Austriake schrieb: Mein Beispiel sollte alle jungen Männer in diesem Lande abschrecken: 50 Jahre gearbeitet, gut verdient (30 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze), Ingenieur in der Automobilindustrie. Jetzt, mit 66 Jahren, de facto pleite.

Deswegen hab ich frühzeitig hingeworfen und nur noch drauf gespuckt. Seither Familie, Hobbys und Bargeldgeschäfte.

Das Finanzamt ist ein ganz schlechter Gläubiger. Auch mit Insolvenz wirst du ab dann niemals mehr eine Steuererstattung bekommen, die rechnen das einfach auf.

Insolvenzen kosten Geld: Die Mindestgebühren für die Insolvenzverwaltung liegen je nach Verfahrensart zwischen 1120 und 1400 Euro. Hinzu kommen noch mindestens 300 Euro Gerichtskosten. In der Regel kommt man immer auf über 2000 EUR. Mindestens.
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von p__ - 03-11-2023, 23:07

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