19-10-2023, 22:49
Die vertreten damit einen der Schuldner und den Gläubiger gleichzeitig. Das ist irre und passt damit zwar ins irre Familienrecht, aber man braucht es als weiterer Schuldner nicht hinzunehmen.
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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt
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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 19-10-2023, 18:49
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von p__ - 19-10-2023, 21:21
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 19-10-2023, 22:40
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von p__ - 19-10-2023, 22:49
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Newton - 20-10-2023, 09:43
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 20-10-2023, 12:35
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 01-12-2023, 13:02
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von p__ - 01-12-2023, 14:03
RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 01-12-2023, 20:15
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