Die Polizei wiegelt solche Vorkommnisse vor dem Hintergrund der "Beziehungsstreitigkeiten" gerne ab. Nichts desto Trotz, muss sie eine Anzeige entgegen nehmen. Ist die Frau dort noch gemeldet, wirst Du wenig Erfolg haben. Siehe Kommentar von ´p. Ansonsten lassen sich Anzeigen - sollte sie dort nicht mehr gemeldet sein - schriftlich an die Staatsanwaltschaft versenden.
Die "Nebenher-Firma" würde ich abmelden. Du hast ja noch die Festanstellung. Eine Firma lässt sich später wieder anmelden. Dies, um Unterhaltsansprüche zu minimieren. Im späteren Verlauf wird Deine Ex die Ansprüche aus dem Festeinkommen und der Firma herleiten. Das Letztere gilt es deswegen zu canceln. Auch wenn es Kunden und Firma weht tut. Begründung dafür lässt sich herleiten: Drohende Insolvenz wegen (nachgewiesener) Plünderung der Konten seitens der Ex.
Bei 3 Kindern ist eine vorher sicher gestaltete Unterhaltsminimierungsstrategie von existentieller Bedeutung. Das wiegt jeden Umsatz eines kleinen Unternehmens auf. Und wie gesagt: Im Späteren kannst Du immer noch wieder schauen, wie Du die Firma in einem neuen, unterhaltsoptimierenden Kontext, wieder aufbaust und nach Außen hin auftreten lässt. Evtl. so, dass Du als eingetragener Kaufmann nicht gerade wieder auf dem Präsentierteller sitzt.
Denn ist die Ex erst in der neuen Wohnung, kommt als Nächstes die Post vom Anwalt wegen Unterhalt.
Die "Nebenher-Firma" würde ich abmelden. Du hast ja noch die Festanstellung. Eine Firma lässt sich später wieder anmelden. Dies, um Unterhaltsansprüche zu minimieren. Im späteren Verlauf wird Deine Ex die Ansprüche aus dem Festeinkommen und der Firma herleiten. Das Letztere gilt es deswegen zu canceln. Auch wenn es Kunden und Firma weht tut. Begründung dafür lässt sich herleiten: Drohende Insolvenz wegen (nachgewiesener) Plünderung der Konten seitens der Ex.
Bei 3 Kindern ist eine vorher sicher gestaltete Unterhaltsminimierungsstrategie von existentieller Bedeutung. Das wiegt jeden Umsatz eines kleinen Unternehmens auf. Und wie gesagt: Im Späteren kannst Du immer noch wieder schauen, wie Du die Firma in einem neuen, unterhaltsoptimierenden Kontext, wieder aufbaust und nach Außen hin auftreten lässt. Evtl. so, dass Du als eingetragener Kaufmann nicht gerade wieder auf dem Präsentierteller sitzt.
Denn ist die Ex erst in der neuen Wohnung, kommt als Nächstes die Post vom Anwalt wegen Unterhalt.