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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#5
Niemand geht gerne in ein Verfahren. Das sind immer unangenehme Termine mit unangenehmen Leuten und fressen Zeit und Nerven. Das versucht man immer zu verhindern. Das wird auch nicht zurückgewiesen, ohne Termin. Das wird mit Sicherheit verhandelt. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass weder Richter, noch Anwälte (außer wirklich auf Steuerrecht nicht nur angeblich spezialisierte, sondern auch darin tatsächlich Tätige), davon tatsächlich eine Ahnung haben.

Du kannst bezüglich des steuergegenständlichen Jahres (Jahr der Trennung) beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid beantragen. Darin sieht man, welche Steuererstattung die Ex-Frau erhalten hätte, wenn es eine getrennte Veranlagung gegeben hätte. Dies dann zugrunde legend, kannst Du die bereits erfolgte Zahlung anrechnen und in der Folge sehen, ob die Berechnung der Gegenseite stimmt. (Ich hoffe, wir reden jetzt nicht aneinander vorbei). Davon ziehst Du die Monate in den Ehegattenunterhalt gezahlt wurde ab und beziehst die Monate ohne Unterhalt mit ein.

Ich weiß ja nicht, wie hoch der Betrag ist, der gefordert wird. Analog dessen, solltest Du überlegen, ob Dir dies das Prozessrisiko wert ist. Somit würde ich der Gegenseite antworten, dass deren Forderung noch geprüft wird und dass Du nach erfolgter Antwort des Finanzamtes auf das Schreiben zurück kommst.

Legt man stichhaltig der Gegenseite eine Antwort vor, wird sie sich überlegen (die Richtigkeit der Antwort voraus gesetzt) ob sie ein Verfahren tatsächlich ein geht.

Ich will damit das Eingangs Gesagte nochmal betonen: Der Richter rechnet nicht. Die Anwälte können es oft nicht. Dann wird gewürfelt. Ob am Ende das "Richtige" dabei raus kommt, ist die Frage.

Ich habe mal mit einem mir bekannten Steuerberater telefoniert, der u.a. als "Fachmann für Insolvenzrecht" warb. Der sollte mir eine Anlage 2 eines Verbraucherinsolvenzverfahrens unterschreiben. Antwort: "Davon habe ich keine Ahnung. Das hatten wir nicht auf der Schulung. Wenn Sie das vorbereiten, unterschreibe ich Ihnen das natürlich. Wir kennen uns ja."
Ist tatsächlich so geschehen. Das Defizit in Sachen Verbraucherinsolvenzen haben die deshalb, weil die nur auf die fetten Beuten aus sind.

Anderes Beispiel: Die Anwälte. Anwälte dürfen in Deutschland, i.S. Steuerberatung tätig werden. Dürfen Verbraucherinsolvenzanträge unterschreiben. Dürfen Steuererklärungen unterschreiben. Dürfen Alles.... Ob sie das auch können? Nein! Denn die Meisten haben damit in der Praxis überhaupt nichts zu tun.

Also, selbst ist der Mann!
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von Nappo - 27-09-2023, 08:10

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