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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#2
Deine Ex möge doch bitte den ihr entstandenen Nachteil exakt beziffern, unter Berücksichtigung der von dir bereits geleisteten Zahlungen an sie und das Finanzamt.
Kann ja wohl nicht sein, daß du der Exe auch noch ausrechnen sollst was "ihr zusteht". Es drängt sich der Eindruck auf, daß die Exe einfach eine Forderung aufstellt quasi als Verhandlungsmasse - irgendwas wird sie schon bekommen, wenn sie nur vehement genug fordert.

P.S.: erforderlich wäre zunächst, dass die Exe dir die Anlage U zur Einkommenssteuer unterschreibt (im Gegenzug wird dieser Nachteilsausgleich vom Unterhaltspflichtigen zugesichert). Hat sie das?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von Austriake - 26-09-2023, 08:27

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