19-09-2023, 09:09
Dass ein Wechselmodell nicht funktionieren kann, wenn man sich die Zeit nicht verschafft, um das Kind auch hälftig nach fester Regel zu betreuen, war schon immer so - logisch.
Die Nichtverfügbarkeit dieser Zeit ist ein Ablehnungskriterium, die Verfügbarkeit dieser Zeit ist jedoch leider kein Zustimmungskriterium. Auch bei mir war diese Zeit verfügbar, mehr noch: Vor der Trennung wohnten wir getrennt und haben das Kind bereits gemeinsam betreut. Nachweislich übrigens anhand der Tätigkeit der Mutter. Mein Antrag aufs Wechselmodell wurde beiseite gewischt wie eine lästige Fliege. Da ist noch weit mehr nötig wie nur Brüste wachsen lassen oder irgendwas nachzuweisen. Aber es freut mich sehr, wenn es bei dir geklappt hat, jeder Fall bei dem das gelingt ist ein Erfolg fürs Kind und gelebte Elternschaft.
Die Nichtverfügbarkeit dieser Zeit ist ein Ablehnungskriterium, die Verfügbarkeit dieser Zeit ist jedoch leider kein Zustimmungskriterium. Auch bei mir war diese Zeit verfügbar, mehr noch: Vor der Trennung wohnten wir getrennt und haben das Kind bereits gemeinsam betreut. Nachweislich übrigens anhand der Tätigkeit der Mutter. Mein Antrag aufs Wechselmodell wurde beiseite gewischt wie eine lästige Fliege. Da ist noch weit mehr nötig wie nur Brüste wachsen lassen oder irgendwas nachzuweisen. Aber es freut mich sehr, wenn es bei dir geklappt hat, jeder Fall bei dem das gelingt ist ein Erfolg fürs Kind und gelebte Elternschaft.