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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#15
(07-09-2023, 11:51)p__ schrieb: Wertlos wäre das Papier nicht, wenn die Ex wirklich Grundvermögen besitzt. Für den Staat vielleicht Schonvermögen, für dich pfändbar.

Ja, aber ist ein Gartengrundstück außerhalb der Ortslage. Nicht so viel wert, dass es sich lohnen würde. Das Grundstück würde nur dazu dienen, der Exe bei der Abgabe einer EV betrügerische Absichten vorzuwerfen und die strafrechtliche Relevanz eben. Aber die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat schon mehrfach bewiesen, dass an strafrechtlicher Verfolgung von Frauen einfach kein Interesse besteht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 07-09-2023, 13:25

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