05-09-2023, 18:55
Sehe ich etwas optimistischer. Ich vermute, dass die Ex das Grundeigentum beim JC gar nicht angegeben hat. Und selbst wenn, ist wirklich die Frage, ob da was abgetreten wurde. Die Mühe machen die sich dort nicht. Wenn es einen Sachverhalt gibt, der dazu gereicht, vom Antragsteller zu verlangen, Grundbesitz verkaufen zu können, dann wird Sozialhilfe/Bürgergeld meist als Darlehen gewährt. Bin aber jetzt bei den neuen Regelungen auch nicht so drin... Im Grunde ist das aber aus folgendem Grund egal:
Das mit dem Grundstück ist ein neuer Aspekt. Ich würde Dir auch zu einem Anwalt raten. Du hast ja im Innenverhältnis eine Forderung gegen die Ex offen. Das hat das Gericht bestätigt, indem es von einer gesamtschuldnerischen Haftung sprach. Insofern betreten wir bei Grundbesitz gar nicht den Bereich der Aufrechnung.
Denn die Ex hat Vermögen durch Grundbesitz und du eine Forderung. Das heißt, der Anwalt erwirkt einen Titel. Der wäre - wie du schon sagtest - nicht zu verwirklichen. Mit diesem Titel aber, und da hilft das Urteil des Gerichts alleine schon weiter, kannst Du Dich im Rahmen einer Zwangssicherungshypothek in das Grundstück eintragen lassen. Danach kannst Du es versteigern lassen, oder die Ex kauft sich raus.
Somit ist das Thema Aufrechnung erledigt. Das war ja nur Thema bei der Frage, ob man gegen Unterhalt (also eine Forderung gegen Dich) aufrechnen könne. Bei Grundbesitz ist die Lage anders.
Das mit dem Grundstück ist ein neuer Aspekt. Ich würde Dir auch zu einem Anwalt raten. Du hast ja im Innenverhältnis eine Forderung gegen die Ex offen. Das hat das Gericht bestätigt, indem es von einer gesamtschuldnerischen Haftung sprach. Insofern betreten wir bei Grundbesitz gar nicht den Bereich der Aufrechnung.
Denn die Ex hat Vermögen durch Grundbesitz und du eine Forderung. Das heißt, der Anwalt erwirkt einen Titel. Der wäre - wie du schon sagtest - nicht zu verwirklichen. Mit diesem Titel aber, und da hilft das Urteil des Gerichts alleine schon weiter, kannst Du Dich im Rahmen einer Zwangssicherungshypothek in das Grundstück eintragen lassen. Danach kannst Du es versteigern lassen, oder die Ex kauft sich raus.
Somit ist das Thema Aufrechnung erledigt. Das war ja nur Thema bei der Frage, ob man gegen Unterhalt (also eine Forderung gegen Dich) aufrechnen könne. Bei Grundbesitz ist die Lage anders.