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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#9
Verbraucherinsolvenz scheidet leider aus. Die Gegenseite wußte genau, was und wieviel ich nach dem Tode meiner Mutter im Februar diesen Jahres geerbt habe (deshalb sind sie auch jetzt angekommen, vorher wäre ich in die Privat-Inso gegangen).
Das Aufrechnungsverbot zu Lasten der Träger öffentlicher Sozialleistungen kann doch nur greifen, wenn die Exe nichts mehr an Vermögen besitzt, oder? Sie hat aber noch Grundeigentum in ihrer Gemeinde (ist mir zufällig bekannt geworden, weil der Fragebogen zur Datenerhebung im Rahmen der Grundsteuerreform bei mir landete). Möglicherweise hat sie dieses Grundeigentum als Schonvermögen behalten dürfen, weiß ich aber keine Details dazu.
Wenn ich ihr den Gerichtsvollzieher schicke, und sie legt die EV ab und verschweigt dabei das Grundeigentum - was dann? Kann ich sie dann strafrechtlich belangen oder macht das der Gerichtsvollzieher?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 05-09-2023, 17:25

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