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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#31
(19-08-2023, 16:48)p__ schrieb: Nein. Das Jugendamt kann parallel dazu auch höheren Unterhalt durchsetzen. Vorsicht, du bist nahe dran, die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Unterhaltsplflichtverletzung zu erfüllen. 2000 EUR ALG 1 kassieren, aber nicht bezahlen, du kannst von Glück sagen, dass nur abgezweigt wird, aber nicht schon ein Strafbefehl da ist.

Aktuell bin ich aber zahlungsunfähig, bin arbeitslos mein Arbeitslosengeld beginnt erst ab September, bis dahin bin ich in der Sperrzeit. Besitze weder Vermögen noch habe ich ein einkommen und bin auch auf weiteres Als arbeitsunfähig attestiert. Können die trotzdessen mich dennoch Verurteilen?
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von Unterhaltspreller2023 - 19-08-2023, 16:59

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