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Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen
#8
Da keiner von Euch Elternteilen mehr berechtigt ist, die Unterhaltsforderung gegen den anderen geltend zu machen und auch das Kind die Forderung nicht geltend machen kann (wegen Minderjährigkeit), ist das ein Fall für einen Ergänzungspfleger (1909 BGB). Du musst den Sachverhalt bei Gericht anzeigen und dann wird ein Ergänzungspfleger bestellt. Der vertritt dann das Kind gegen Euch beide.
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RE: Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen - von Theo - 17-08-2023, 17:46

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