10-08-2023, 22:35 
		
	
	
		Lese gerade dass auch Betreuungsunterhalt anfallen kann ? Nach meinem Verständnis soll der dafür dienen, den Verdienstausfall der Kindsmutter während der ersten 3 Jahre auszugleichen. Wenn die Kindsmutter aber keinen Beruf und noch nie gearbeitet hat, dann hat sie doch keinen Verdienstausfall und daher auch kein Recht auf Betreuungsunterhalt, richtig ?
	
	
	
	
	

 
 

 
