10-08-2023, 21:16
Betroffene gelten im Führungszeugnis als vorbestraft, wenn mehr als 90 Tagessätze als Strafe verhängt wurden. Es taucht also im Führungszeugnis auf. Betroffene gelten grundsätzlich auch bei Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen als vorbestraft, aber es taucht nicht im Führungszeugnis auf. Steht man jedoch wieder vor Gericht, zählt man als bereits belastet.
Dass sie tatsächlich bestraft wurde, ist ein grosser Erfolg. Geht oft auch anders aus. Mit Pardon. Vermute, es war nur ein Standard-Strafbefehl.
Dass sie tatsächlich bestraft wurde, ist ein grosser Erfolg. Geht oft auch anders aus. Mit Pardon. Vermute, es war nur ein Standard-Strafbefehl.