10-08-2023, 11:26
(10-08-2023, 11:11)peperoni schrieb: ich bin etwas verwirrt bzgl. der o.g. Arten des Mehrbedarfes. Ich war bisher der Meinung, dass Kosten für Freizeit (zB Sportverein (hier Karate), Musikschule, Kunstschule...) durch den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind und kein Mehrbedarf darstellt.
Sehe ich genauso!
Diese Kosten mußt (!) Du ablehnen.
Sonst passiert es Dir, daß die Kosten im Titel festgeschrieben werden, die Kinder morgen keinen Bock mehr darauf haben und Du trotzdem weiterzahlst.