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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#6
So in etwa. 1510 EUR ist dein Selbstbehalt gegenüber einem Ehegatten, wenn du voll erwerbstätig bist.

Unterhalt geht immer nach Rang. Erst kassieren die Berechtigten in Rang 1, dann die in Rang 2 etc. Siehe §1609 BGB. Wenn nix mehr da ist, bekommen die im nächsten Rang nix mehr.
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von p__ - 01-08-2023, 21:21

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