01-08-2023, 21:21
So in etwa. 1510 EUR ist dein Selbstbehalt gegenüber einem Ehegatten, wenn du voll erwerbstätig bist.
Unterhalt geht immer nach Rang. Erst kassieren die Berechtigten in Rang 1, dann die in Rang 2 etc. Siehe §1609 BGB. Wenn nix mehr da ist, bekommen die im nächsten Rang nix mehr.
Unterhalt geht immer nach Rang. Erst kassieren die Berechtigten in Rang 1, dann die in Rang 2 etc. Siehe §1609 BGB. Wenn nix mehr da ist, bekommen die im nächsten Rang nix mehr.