06-07-2023, 14:12
Ja, exakt Stand der Dinge, wie auch in der faq beschrieben. Hat sich also nichts geändert. Die Auslagen sind z.B. die Schreibgebühr. Ist aber nicht der Rede wert.
Zu raten ist wie schon öfter geschrieben, Notaren eine falsche Rechnung nicht mit einer höflichen Bitte auf Korrektur durchgehen zu lassen. Es ist eine Falschabrechnung und überschreitet auch möglicherweise die Grenze zum Abrechnungsbetrug. Es handelt sich um eine bewusst falsche gebührenrechtliche Bewertung, nämlich die Abrechnung einer nicht abzurechnenden Leistung. Sich mit Unkenntnis herausreden zu wollen ist dann der Gipfel, denn das entspricht der Schutzbehauptung, zu dumm für den eigenen Job zu sein.
Uns Väter pfändet man sofort, wenn wir zu wenig überwiesen haben, hat extra für uns Jahrzehntelange Ausschlüsse von Verjährung und Verwirkung erfunden. Kein Jurist akzeptiert es oder lässt es bei einer freundliche Bitte sein, wenn wir seine Rechnungen zu zahlen. Deshalb sollten Falschabrechnungen immer auch an die Notarkammer gemeldet werden mit der Aufforderung, den Notar in seinem Beruf nachzuschulen, weil seine Kenntnisse unzureichend sind.
Zu raten ist wie schon öfter geschrieben, Notaren eine falsche Rechnung nicht mit einer höflichen Bitte auf Korrektur durchgehen zu lassen. Es ist eine Falschabrechnung und überschreitet auch möglicherweise die Grenze zum Abrechnungsbetrug. Es handelt sich um eine bewusst falsche gebührenrechtliche Bewertung, nämlich die Abrechnung einer nicht abzurechnenden Leistung. Sich mit Unkenntnis herausreden zu wollen ist dann der Gipfel, denn das entspricht der Schutzbehauptung, zu dumm für den eigenen Job zu sein.
Uns Väter pfändet man sofort, wenn wir zu wenig überwiesen haben, hat extra für uns Jahrzehntelange Ausschlüsse von Verjährung und Verwirkung erfunden. Kein Jurist akzeptiert es oder lässt es bei einer freundliche Bitte sein, wenn wir seine Rechnungen zu zahlen. Deshalb sollten Falschabrechnungen immer auch an die Notarkammer gemeldet werden mit der Aufforderung, den Notar in seinem Beruf nachzuschulen, weil seine Kenntnisse unzureichend sind.