22-05-2023, 14:40
Die Sache ist doch praktisch durch. Wenn du den Titel bis 2025 bedienst, ist das Kind schon 17. Bis dahin kann dir keiner was, weil du ja zahlst. Es gibt auch keinen Grund, deinen Aufenthalt amtlicherseits feststellen zu lassen. Zahl bis 18, dann werden die Karten ohnehin neu gemischt, Mutti wird pflichtig, das gesamte Kindergeld geht in den Bedarf. Was du dann machst, kannst du dir noch überlegen.
§170 StGB gilt für jeglichen Unterhalt. Der greift also immer. Die Frage ist also nur, ob eine Anzeige gegen dich auch wirklich verfolgt wird. Das ist ab Volljährigkeit selten der Fall.
§170 StGB gilt für jeglichen Unterhalt. Der greift also immer. Die Frage ist also nur, ob eine Anzeige gegen dich auch wirklich verfolgt wird. Das ist ab Volljährigkeit selten der Fall.