25-04-2023, 15:57
Kindern und Jugendlichen steht bei bestimmtem Schweregrad eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung zu. Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3, 4 und 5 werden also von der Krankenkasse bezahlt. Eltern müssen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen.
Er wird aber von den Krankenkassen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Da gibts also nichts, was Sonderbedarf wäre, weil keine Kosten anfallen.
Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden. Es gibt eine kleine Schnittmenge, Behandlungsgrad 2 wird gerne von den Richtern als Sonderbedarf ausgeurteilt, Behandlungsgrad 1 weniger, da steht der Sinn einer Behandlung in Frage. Lehnst du ab, kann die Mutter dir das allerdings auf die typisch weiblich-hinterfotzige Weise heimzahlen, nach dem Motto "Dein Vater will nicht, dass du schöne Zähne bekommst".
Gerne verkauft man Eltern aber auch private Zusatzleistungen für die Kinder. Deren Nutzen ist umstritten. Diese Zusatzleistungen sind kein Sonderbedarf.
Sonderbedarfsforderungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Anfallen der Kosten erfolgen. Wenn das 2020 war, ist das nicht mehr einzufordern.
Lag eine Einkommensauskunft der Mutter bei? Sonderbedarf ist immer von beiden Eltern zu tragen.
Er wird aber von den Krankenkassen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Da gibts also nichts, was Sonderbedarf wäre, weil keine Kosten anfallen.
Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden. Es gibt eine kleine Schnittmenge, Behandlungsgrad 2 wird gerne von den Richtern als Sonderbedarf ausgeurteilt, Behandlungsgrad 1 weniger, da steht der Sinn einer Behandlung in Frage. Lehnst du ab, kann die Mutter dir das allerdings auf die typisch weiblich-hinterfotzige Weise heimzahlen, nach dem Motto "Dein Vater will nicht, dass du schöne Zähne bekommst".
Gerne verkauft man Eltern aber auch private Zusatzleistungen für die Kinder. Deren Nutzen ist umstritten. Diese Zusatzleistungen sind kein Sonderbedarf.
Sonderbedarfsforderungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Anfallen der Kosten erfolgen. Wenn das 2020 war, ist das nicht mehr einzufordern.
Lag eine Einkommensauskunft der Mutter bei? Sonderbedarf ist immer von beiden Eltern zu tragen.