22-03-2023, 16:52
Als eingetragener Halter kannst Du das Auto jederzeit bei der Zulassungsstelle eigenständig abmelden. Den eigenen SFR kann man auch anders gar nicht schützen. Natürlich ist es einfacher, ein Auto umzumelden. Nämlich in diesem Fall auf die Noch-Ehefrau. Denn ansonsten muss man es ja abmelden, um es dann wieder an zu melden. Für die Ummeldung brauchst Du jedoch eine Vollmacht Deiner Ex-Frau. Also eine, in der steht, dass Du das Auto auf eben diese ummelden darfst.
Hatte die Ex-Frau bisher noch nie ein eigenes Fahrzeug auf sich versichert, greift eine sog. Führerscheinregelung. Hat sie also länger als 3 Jahre einen FS, dann fängt sie mit SF 1/2 an. Also ein gewisser Rabatt im Vergleich zum Fahranfänger, aber natürlich trotzdem deutlich teurer.
Dein SFR ist dann frei und kann nach Belieben in Zukunft für ein neues KFZ verwendet werden.
Scheinbar seid Ihr euch also über den Verbleib des KFZ im Rahmen der Scheidung einig? Offensichtlich soll sie das KFZ bekommen. Insofern kann man das Ganze leicht wie oben beschrieben händeln.
Hatte die Ex-Frau bisher noch nie ein eigenes Fahrzeug auf sich versichert, greift eine sog. Führerscheinregelung. Hat sie also länger als 3 Jahre einen FS, dann fängt sie mit SF 1/2 an. Also ein gewisser Rabatt im Vergleich zum Fahranfänger, aber natürlich trotzdem deutlich teurer.
Dein SFR ist dann frei und kann nach Belieben in Zukunft für ein neues KFZ verwendet werden.
Scheinbar seid Ihr euch also über den Verbleib des KFZ im Rahmen der Scheidung einig? Offensichtlich soll sie das KFZ bekommen. Insofern kann man das Ganze leicht wie oben beschrieben händeln.