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Ermittlungsbogen vom Jugendamt
#4
Ich ergänze mal. Für dich zur Sicherheit, weil manchmal ja doch leise Zweifel aufkommen, bei nur einer Aussage. Regional besuchen mich einige Väter. wenn ich z.B. für die eine Auskunft gebe (was ich ja als Bevollmächtigter machen darf), dann grundsätzlich - wie ´p sagte, in reiner Schriftform. Das wurde nie bemängelt.

Manche wenige versuchen trotzdem an den Bogen zu kommen. setzen sich auch schlicht rechtswidrig darüber hinweg, dass sie gewisse Daten schlicht nichts angehen. Eben z.B. die daten bezüglich Deines Vermögens, Versicherungen, welches Auto Du fährst, welche Kredite Du hast etc..... Die betreiben ganz dreist Datensammelei.

Wenn also jemand meint, dass ihm dabei wohler ist, den Bogen doch auszufüllen, dann nur mit persönlichen Daten. Gehaltszettel anbei. Kann man auf den Bogen schreiben. Bei allem Anderen lässt man einfach frei.

Wenn Du "von gegenseitigem einvernehmen" schreibst, hört sich das an, als bestünde kein Titel?

Dann kann die Mutter deswegen aufgewacht sein, weil sie meint, sie müsse sich den Unterhalt ab 18 sichern. In ihrem Halbwissen in der Hoffnung, dass sie durch das Einschalten des JA sich ihrer eigenen Verpflichtung entziehen könnte.

wenn Du dann nun Auskunft erteilst, kommt als nächstes nicht nur eine Berechnung, sondern auch die Aufforderung zur Unterschrift unter einen titulierte Urkunde. Und Zack, kannst du dann wieder ein Jahr später eine Unterhaltsabänderungsklage kostenintensiv machen, wenn die sich stur stellen.

Um den Mist zu verhindern, solltest du das Ganze so lange wie möglich heraus zögern. Abgabe der Auskunft erst 1 Tag vor Ablauf der Frist. Besser 14 Tage später, weil die meistens nämlich einmal erinnern.

Berechnung abwarten und anzweifeln. Verzögern, wo es geht! Dann kommt der Brief mit Aufforderung zur Terminierung. Ersten Termin = Krank. Sorry, neuer Termin?
Ich würde ja gerne, muss das aber noch vom Anwalt prüfen lassen. Wieder warten, was kommt.

Am Ende wird das JA klagen wollen. Bis der Gerichtstermin steht, ist das eine Jahr optimalerweise rum. Das Kind 18.

Einen Versuch ist es wert. Klappt das nicht, dann beim Unterschreiben eines Titels auf die zeitliche Begrenzung (18) achten. Verweigert sich das JA, dann soll es klagen. Diese Zockerei würde ich auf jeden Fall versuchen.
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Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 17-12-2022, 21:08
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von p__ - 17-12-2022, 21:15
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 17-12-2022, 22:05
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von Nappo - 18-12-2022, 00:09
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 18-12-2022, 16:45
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 11-03-2023, 15:37
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 11-03-2023, 18:41
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 11-03-2023, 20:29
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von p__ - 11-03-2023, 21:23
RE: Ermittlungsbogen vom Jugendamt - von G.H. - 12-03-2023, 18:28

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