17-12-2022, 21:08
Hallo , ich brauche Eure Hilfe.
Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.
Bei mir ist die Situation so.
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ).
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft.
Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.
Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss,
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.
Und jetzt meine Frage an euch.
Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.
Steuerbescheid ja oder nein?
Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?
Vielen Dank im Voraus an Euch.
Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.
Bei mir ist die Situation so.
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ).
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft.
Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.
Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss,
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.
Und jetzt meine Frage an euch.
Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.
Steuerbescheid ja oder nein?
Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?
Vielen Dank im Voraus an Euch.