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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#6
Ein Beschluss ist etwas leichter anzugreifen wie ein Vergleich. Leider wirkt sich das kaum auf die Anwaltskosten aus. Da die Mutter mitterweile selber relevant verdient, bekommt sie für jetzige Verfahren sicher keine Verfahrenskostenhilfe mehr.

Da dein Kontakt zum Kind gut ist, hast du nach der Volljährigkeit zumindest die Chancen, dass es ohne Gerichtsverfahren abgeht.
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von p__ - 04-12-2022, 19:30

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