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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Deine angeblich fehlende Anschrift hat übrigens auch nichts im Beschluss zu suchen. Du hast einen Anwalt und der hat eine zustellfähige Adresse. Es liegt schon nahe, dass die Richterin mit ziemlich viel Böswilligkeit und Verarschungsabsicht handelte. Du wolltest heute deinen Anwalt sprechen, was sagte der?

Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 28-11-2022, 18:27
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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