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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 12:11)akay schrieb: In der Verhandlung wurde nie angesprochen, was ich verdienen kann oder ob ich möglicherweise so viel verdienen kann. Da wurden auch keine Zahlen genannt.

Generell werden die Einkommen der letzten beiden Jahre zur Berechnung herangezogen. Deine Frau hat dann wohl den optimalen Zeitpunkt für die Trennung gefunden.

Zur Ehezeit gehört die Zeit zwischen heirat und rechtskräftiger Scheidung. Ob ihr vier von fünf Jahren zusammengelebt habt oder nur sechs Monate spielt keine Rolle. Insofern sind auch die Verhältnisse während der Trennungsphase bis zur endgültigen Scheidung nicht besonders wichtig. Es gilt für die Trennungsphase, dass keiner der beiden Ehepartner während der Trennungsphase schlechter gestellt werden darf als während der Ehephase - weil, die Ehe besteht ja noch fort und endet erst am Tag der Scheidung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 28-11-2022, 14:29
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
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RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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