Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 11:21)p__ schrieb:
(28-11-2022, 10:35)akay schrieb: Wieso soll ich untertauchen? Bei mir gibt es nichts zu holen. Ich werde auf jeden Fall zu OLG um zu sehen, wie die Begründung dort ist. Ich habe einige Urteile der OLGs gelesen und die scheinen kompetenter zu sein als Amtsrichter. Habt ihr Erfahrungen wie die OLGs drauf sind?

Auf dieser Basis sollte man nicht in die nächste Instanz gehen, nur weil man Beschlüsse von Oberlandesgerichten gefunden hat die einem gefallen.

Ans OLG geht man aufgrund eines spezifischen, nämlich es eigenen Falles und dem ganz spezifischen Beschluss des Amtsgerichts. Das OLG verhandelt nicht neu, sondern prüft nur Fehler des Amtsgerichts. Du kannst am OLG auch nichts Neues vorbringen, was du am Amtsgericht nicht beantragt und begründet hast, das wird auch das OLG unbeachtet lassen. "beantragt und begründet" bedeutet übrigens: Schriftlich in Anträgen und dem Protokoll und nicht mündlich im Gerichtssaal.

Das Risiko der nächsten Instanz sind die Kosten. Du musst deinen Anwalt dafür bezahlen und Gerichtskosten. Du kannst das auch nicht auf den Haufen der übrigen Schulden werfen, schon bevor der Anwalt erneut tätig wird will er Geld sehen. Wenn du unbedingt erneut viel Geld an Juristen zahlen willst, um ohne Erfolgsaussichten mal am OLG gewesen zu sein, dann machs.

Nochmal: Lass das besser diesen oder einen anderen Anwalt entscheiden. Du hast hier im Thread immer nur sehr unkonkrete Angaben gemacht, das war immer herumirren im Nebel. Beurteilen kann das aber nur jemand, der die Anträge, die Protokolle, den Fall kennt.
 
Ich sehe ja Fehler, die habe ich ja oben erläutert. 

Fiktives Einkommen nach einem befristeten Arbeit (deswegen habe ich viel Geld bekommen) und nicht nach tatsächlicher Marktlage (Einkommen für Senior Softwareentwickler: indeed 65000, Stepstone 55000, anstatt 115000 Euro). 

nur 5% Berufsaufwendungen berücksichtigt und keine 24% Altersvorsorge für Gutverdiener/Selbständige, das allein gibt etwa 2400 Euro Abzüge vor Unterhalt.

keine Begründung warum es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt sondern einfach geschrieben dass es sie nicht gibt,  

keine ehelichen Verhältnisse beachtet für nachehelichen Unterhalt, Kind ist in der Schule und nicht Kindergarten,  

Ehe liegt lange zurück - sogar du warst über die Höhe des NU überrascht, Unterhalt nicht begrenzt  usw.

Gericht behauptet ich hätte keine Arbeit gefunden, aber ich bin ausgewandert weil ich mir ein neues Leben im Ausland aufbauen will - Arbeit kann ich immer in Deutschland finden aber nicht zu dem Gehalt.

Gericht behauptet ich hätte die Auswanderung geplant um Unterhalt zu prellen, begründet, dass ich Altersvorsorge in Türkei aufgebaut habe - nachweislich gibt es eine Gesetzesänderung zum Nachteil der im Ausland lebenden Türken. Viele haben bis zum Stichtag Rentenversicherung beantragt. Außerdem behauptet das Gericht ich bin öfters in Deutschland was nicht stimmt. Das Gericht meint ich habe keine Adresse obwohl ich es der Richterin übergeben habe.

Ich denke das sind genügend Unstimmigkeiten. Aber ich werde heute mit meiner Anwältin reden und berichten.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 28-11-2022, 11:44
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rangfolge Unterhaltspflichten - Kindesunterhalt, nachehelicher U., Pflegeheim Eltern totality 4 836 29-12-2023, 13:52
Letzter Beitrag: Alimen T
  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen DukatenEsel 12 1.708 25-07-2023, 08:57
Letzter Beitrag: Austriake
  Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? totality 7 2.174 08-12-2021, 16:17
Letzter Beitrag: Austriake
  Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener) ExB 20 8.504 15-01-2020, 17:18
Letzter Beitrag: Maestro

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste