Ich hatte im meiner Stellungnahme ja geschrieben:
"Den Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen..."
Meine Stellungnahme hatte ich meinen Sorgerechtsanwalt zur Kenntnisnahme geschickt. Dieser meinte dazu folgendes.
"Das Sie auf konkreten Sachverhaltsvortrag – wie hier zum Teil erfolgt – reagieren müssen und verspätete Einwände andernfalls unter Umständen durch das Gericht zurückgewiesen werden könnten"
Passt meine allgemeine Zurückweisung oder hätte ich doch wie im ersten Entwurf auf die Vorträge der Gegenseite konkret eingehen müssen?
Für Ende Oktober ist jetzt zumindest eine Verhandlung angesetzt, Richterliche Rückfrage gab es keine und dem Kind wurde ein Verfahrensbeistand beigeortnet.
"Den Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen..."
Meine Stellungnahme hatte ich meinen Sorgerechtsanwalt zur Kenntnisnahme geschickt. Dieser meinte dazu folgendes.
"Das Sie auf konkreten Sachverhaltsvortrag – wie hier zum Teil erfolgt – reagieren müssen und verspätete Einwände andernfalls unter Umständen durch das Gericht zurückgewiesen werden könnten"
Passt meine allgemeine Zurückweisung oder hätte ich doch wie im ersten Entwurf auf die Vorträge der Gegenseite konkret eingehen müssen?
Für Ende Oktober ist jetzt zumindest eine Verhandlung angesetzt, Richterliche Rückfrage gab es keine und dem Kind wurde ein Verfahrensbeistand beigeortnet.