02-10-2022, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-10-2022, 18:58 von NurErzeuger.)
Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Selbst wenn Du eine stinkreiche Frau heiratest, geht dieser Umstand das Jobcenter nichts an.
Ausnahmen können sich wie immer ergeben, wenn man nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu bedienen. Dann ist man in Deutschland ja sowieso Freiwild. Das Jobcenter tut dann so, als wärst Du eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl dein Haushalt gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält. § 33 SGB II.
Ausnahmen können sich wie immer ergeben, wenn man nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu bedienen. Dann ist man in Deutschland ja sowieso Freiwild. Das Jobcenter tut dann so, als wärst Du eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl dein Haushalt gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält. § 33 SGB II.