21-09-2022, 05:51
(20-09-2022, 19:02)NurErzeuger schrieb: Das Ganze ist ja im Kern schon verkehrt. Ein Gericht darf doch nicht über Elternsachen entscheiden. Wenn überhaupt dürfte es als Vermittler auftreten, mehr nicht. Das ist in diesem Land so krank, dass es kränker nicht geht. Artikel 6 (2) GG.
Machen Sie ja, eine Einvernehmliche Lösung ist immer die erste Wahl für Richter, das habe ich in den 3 Jahren immer so erlebt. Aber wenn sich keiner bewegt, dann "müsste" er zwangsläufig eine Entscheidung treffen.
Die Richterin die ich habe, nun seid gut 3 Jahren bereits, macht einen guten Eindruck bisher. Ich hatte bisher nicht den Eindruck, als wäre Sie einseitig.
Den einen Antrag ( Eilantrag ), hat sie auch erst gestern offiziell zurückgewiesen, darf die Mutter selbst zahlen weil mutwillig ( Die Mutter hat den Antrag noch nichtmal zurückgezogen obwohl der Verfahrensbeistand ihr dies nahegelegt hatte ), die Mutter war auch so gut und hat gegenüber dem Verfahrensbeistand erklärt sie kommuniziere nicht mit mir weil ich eh immer nachfragen habe... Besser ( oder schlechter

Naja ich warte den Montag ab was mich erwartet...