19-09-2022, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2022, 12:00 von NurErzeuger.)
(19-09-2022, 09:58)DerU schrieb: Alle falschen Behauptungen der Gegenseite müssen in deinen Schriftsätzen zurückgewiesen werden, andernfalls gelten diese als unstrittig bzw. wahr. Dabei gilt es sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.
Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen. Andernfalls wird die Gegenseite behaupten, dass Kind hätte sich stets mit Händen und Füßen gewehrt und sei danach schwer traumatisiert gewesen. Belege/ Beweise würde ich im ersten Schriftsatz zurückhalten. Die Gegenseite wird dann ggf. Lügen erzählen, darauf antwortest du mit Belegene/ Beweisen und widerlegst.
[...]
Ich kenn das noch von mir. Man findet sich in einer Spirale der Rechtfertigungen wieder. Belegen, beweisen, zurückweisen, widersprechen, Gegenantrag, Berichte kopieren und mitschicken, etc.
Ich kann nur von mir sprechen. Den Richter interessierts nicht. Und Mutti freut sich über den Schaden, den sie allen Beteiligen zufügt. Man arbeitet sich an der boshaften Kindsmutter ab.