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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#9
Der RA ließ mich in dem Wissen, es sei keine Eile geboten.
Ich habe ihn bewusst schriftlich mit der Frage konfrontiert, ob man schnell handeln müsse, damit nicht ein Frist verstreicht.
Ich habe ihm die Besonderheit mitgeteilt, dass mir Verfahrensbeiständin als auch Jugendamt mitgeteilt haben, dass (vermutlich) keine Anhörung in dieser Sache stattfinden und direkt nach Aktenlage entschieden wird. 
Er hat mir zugesichert, dass wenn dies so vom Gericht vorgenommen wird, wir vom OLG schriftlich über diesen besonderen Umstand erfahren und dann die ausreichende Frist ausnutzen, um ein (abschließendes) entlastendes Schreiben an das OLG zu verfassen.

Seine Aussage zum damaligen Zeitpunkt klang so eindeutig und verlässlich, dass ich ihm Glauben geschenkt habe. Er hat nicht den geringsten Anlass zur Dringlichkeit gesehen und mir dies genauso suggeriert. Als juristischer Laie habe ich ihm die Aussage abgenommen.
Mir ist heute natürlich auch bewusst, dass da die Alarmglocken hätten klingeln müssen. Ich hätte eigenmächtig handeln sollen und den Schei*s einfach beim OLG einwerfen müssen. 

Es ist noch nicht einmal so, dass er den Erhalt meiner Unterlagen bestreitet. Er meint, dass die sechs Tage zwischen Email-Eingang und Beschlussfassung für ihn zu kurz gewesen wären, um angemessen reagieren zu können. Wie gesagt, ein kurzer Text von ihm ans OLG hätte genügt, da ich die Gegenbeweise so für ihn präpariert habe, dass sie selbst für Außenstehende selbsterklärend wären. Jeder "Gegenbeweis" , war mir einer kurzen textlichen Erklärung und Zuordnung versehen.
Dass sechs Tage nicht genügen, ist in meinen Augen (und hoffentlich in den Augen des Zivilgerichtes) kein hinnehmbares Argument. Erst recht nicht in Anbetracht der Tatsache, dass er mich im Laufe des Verfahrens bereits zwei Mal aufgefordert hat ihm kurzfristig etwas "Inhaltliches zu liefern", damit er ein Schreiben ein Tag vor Fristablauf rechtzeitig per Fax ans Gericht übermitteln kann.
Auch habe ich schon an einem Sonntag Emails von ihm empfangen, so dass es auch an diesem Ruhetag einen wechselseitigen Schriftverkehr zwischen uns gab. Insofern geht für mich sein Argument: "innerhalb dieser sechs Tage war ein Wochenende " - ins Leere. Denn in der Vergangenheit war er scheinbar auch an Wochenenden anwaltlich tätig.
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RE: Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? - von DamnatioAdBestias - 04-09-2022, 10:01

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