01-09-2022, 20:11
Ich habe mehrmals Erfolg gehabt ungerechtfertigte Rechnungen bei Minderleistung zurückzuweisen. Will der RA eine Mahnbeschied gegen dich erreichen, um vollstrecken zu können hast Du die Möglichkeit Widerspruch mit der oben genannten Begründung einzulegen.
Wenn dein RA die Sache anders sieht geht es vor Gericht - dann kannst Du dir immer noch einen neuen RA suchen.
Vorschlag:
Sehr geehrter RA,
Hiermit weise ich Ihre Rechnung vom XX.XX.XXX zurück, da Sie die vereinbarte Leistung nicht erbracht haben.
Laut OLG Urteil XXX sind Sie der Beweiserbringung schuldig geblieben. An die Erstellung des fehlenden Schreibens haben ich Sie am XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX fruchtlos erinnert. Auf meine schriftliche Nachfrage vom XX.XX.XXX haben Sie ebenfalls nicht reagiert.
MFG
Wenn dein RA die Sache anders sieht geht es vor Gericht - dann kannst Du dir immer noch einen neuen RA suchen.
Vorschlag:
Sehr geehrter RA,
Hiermit weise ich Ihre Rechnung vom XX.XX.XXX zurück, da Sie die vereinbarte Leistung nicht erbracht haben.
Laut OLG Urteil XXX sind Sie der Beweiserbringung schuldig geblieben. An die Erstellung des fehlenden Schreibens haben ich Sie am XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX fruchtlos erinnert. Auf meine schriftliche Nachfrage vom XX.XX.XXX haben Sie ebenfalls nicht reagiert.
MFG