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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#3
Das Stichwort heißt hier "Anwaltshaftung". Dafür hat der Anwalt sogar eine Versicherung (Haftpflicht).

Ein Fall von Anwaltshaftung kann bei folgendem Sachverhalt vorliegen:

Eine Klage wurde abgewiesen, weil der Kläger für eine bestimmte Behauptung „beweisfällig“ geblieben sein soll (also keinen Beweis angeboten hat), obwohl Beweismittel vorhanden waren und dem Rechtsanwalt vorlagen (z.B. Zeugen, Urkunden).

Quelle: https://der-rechtsberater.de/anwaltshaft...antworten/

Ggf. hast du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Vertrags- und Sachenrecht umfaßt. Wenn du mit einem andere RA gegen ihn zivilrechtlich vorgehst, ihn also zu Schadensersatz zwingen willst (Schaden z. B. durch Verfahrenskosten) mußt du dich ggf. auch auch eine längere Verfahrensdauer einstellen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? - von Sixteen Tons - 01-09-2022, 14:08

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