20-08-2022, 20:41
Wenn ein Elternteil stirbt, so sind Halbwaisenrente und Kindergeld sind auf den Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes in vollem Umfang anzurechnen. Dazu gabs sogar einen BGH-Beschluss, (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – XII ZB 201/19).
Sind beide Eltern noch da, zählt das Kindergeld ja nur halb.
Sind beide Eltern noch da, zählt das Kindergeld ja nur halb.