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Alleinerziehende Mutter verstorben
#6
Wenn ein Elternteil stirbt, so sind Halbwaisenrente und Kindergeld sind auf den Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes in vollem Umfang anzurechnen. Dazu gabs sogar einen BGH-Beschluss, (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – XII ZB 201/19).

Sind beide Eltern noch da, zählt das Kindergeld ja nur halb.
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RE: Alleinerziehende Mutter verstorben - von p__ - 20-08-2022, 20:41

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