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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#4
Evt hab ich es im forum falsch aufgeschnappt, aber wenn du freiwillig Auskunft gibst beginnt die zwei Jahresfrist noch nicht, erst wenn du aufgefordert wurdest. Dein U 25 läßt leider viel Spielraum für das tatsächliche alter, aber ist sie Ü21 hast du viel mehr Spielraum.
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Ruffys - 26-07-2022, 21:34

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