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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
(25-05-2022, 09:53)p__ schrieb: Eine Prokollberichtigung iist prinzipiell möglich, aber hat hohen Hürden. Wegen tendentiösen Formulierungen wird kein Protokoll berichtigt. Mich wundert es eh, dass das so detailliert geworden ist. Uns hat der Richter es am Ende des Verfahrens vorgelesen, als er es ins Gerät diktierte. Das ist die letzte Mögichkeit, es ohne Aufwand zu korrigieren. Inhalt war immer sehr knapp.

Wenn sich nach dem Verfahren rausstellt, dass etwas keine Grundlage hat ("Nachbarinnen") ist das auch kein Grund für ein anderes Protokoll.

Inhalt ist auch "knapp". Vorgelesen worden ist der Beschluss - was der Verfahrensbeistand gesagt hat - das war (zumindest mir) so nicht klar, dass das ins Protokoll kommt.

Spielt das Protokoll denn eine übergeordnete Rolle? Auch eventuell in zukünftigen Verfahren? Oder kann man das genauso vergessen wie den Rest?
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von Gautama - 25-05-2022, 09:59

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