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Unterhalt bis zur Armut?
#7
Hallo Faulman,

Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Vermögenszuwachs, den jeder der Ehepartner in der Ehe erzielt hat, addiert und durch 2 geteilt wird. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn während der Ehe, gibt dem Anderen soviel ab, dass jeder der beiden die Hälfte der genannten Gesamtsumme hat.

Beispiel: Du hattest zu Beginn der Ehe ein Sparkonto mit 50.000, Deine Frau Aktien im Wert von 60.000. In der Ehe zahlt Ihr mit dem Geld das Haus an und nehmt dafür noch einen Kredit von 400.000 auf. Am Ende der Ehe ist der Kredit auf 300.000 geschrumpft. Das Haus hat einen Wert von 600.000, abzüglich des Restkredits also 600.000 - 300.000= 300.000.

Dann beträgt Dein Zugewinn: 300.000/2- 50.000 (Anfangsbermögen)= 100.000
Der Zugewinn Deiner Frau: 300.000/2-60.000= 90.000
=> Wenn Ihr das Haus zu dem genannten Preis verkauft und den Erlös aufteilt, müsstest Du noch (100.000-90.000):2= 5.000 an sie zahlen.

Wenn Du dagegen das Haus selbst behalten möchtest, müsstest Du ihr 150.000 (ihr Anteil am Haus) + 5.000 zahlen.

Versorgungsausgleich heißt, dass alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt werden. Also z.B. Du hast in dieser Zeit 20 Rentenpunkte erworben, sie 10, dann werden 5 von Dir an sie übertragen. Gleiches gilt für Betriebsrenten.

PS Bei Deinen Rechnungen mit einbeziehen, dass Du (falls Ihr heute Steuerklassen 3 und 5 habt, wovon bei der Einkommensdifferenz auszugehen ist), nach der Trennung um einiges weniger netto haben wirst, denn aktuell profitierst Du steuerlich vom geringen Einkommen Deiner Frau
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Unterhalt bis zur Armut? - von faulman - 09-05-2022, 17:12
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von Gautama - 09-05-2022, 17:48
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von stayFather87 - 09-05-2022, 17:50
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von p__ - 09-05-2022, 22:20
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RE: Unterhalt bis zur Armut? - von Theo - 10-05-2022, 08:14
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RE: Unterhalt bis zur Armut? - von NurErzeuger - 10-05-2022, 17:44
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