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Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt?
#6
Danke nochmals. Es wird klarer.

Folgefrage: was wäre wenn sie auf die Idee kommen würde das Abi nachzuholen um dann zu studieren? Geht das? Dann müsst ich ja wieder zahlen?

(27-04-2022, 10:15)p__ schrieb: Realistische? Das für Teuerste für dich wäre wohl, wenn sie angesichts eines drohenden Rauswurfs die Ausbildung von selbst unter einem Vorwand abbricht und dann eine andere beginnt, die kein bedarfsdeckendes Einkommens erbringt. Dann musst du wieder mitzahlen. Oder sie studiert. Ein Ausbildungswechsel wird von den Familienrichtern meist akzpetiert, mehrere nicht mehr oder nur mit starken Gründen.
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RE: Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? - von Manni - 27-04-2022, 13:29

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