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Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt?
#2
Sie ist volljähig, ihren selber angerichteten Mist muss sie selber ausbaden. Wenn du etwas zahlst, dann auf freiwilliger Basis. Sollten tatsächlich Ansprüche da sein, dann ohnehin an beide Eltern, nicht nur an dich.

Du bist auch nicht für "selbstverschuldet rausgeflogen aus der Ausbildung" zuständig. Sie kann in diesem Fall darauf verwiesen werden, einen Job anzunehmen, derzeit werden Aushilfen und Helfer händeringend gesucht. Dann steht sie eben mal in der Bäckerei und verkauft Brötchen, bis sie wieder einen Ausbildungsplatz hat. Da kann sie sich mit grantigen Kunden herumschlagen statt mit besoffenen Betas in der Disko, vielleicht ganz nützliche Lebenslektionen...
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RE: Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? - von p__ - 26-04-2022, 09:45

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