Geh zum Jobcenter und beantrage aufstockende Leistungen, ist zwar ein bißchen Aufwand, aber es lohnt sich. U.a. wirst du bei Abgabe des Hauptantrags in Begleitung deines Fallmanagers zum EC-Bankomaten geführt und darfst dann zeigen, wie viel du aktuell auf dem Konto hast - eine der vielen kleinen Sauereien, die sie mit den Leistungsempfängern machen. Laß dir ein dickes Fell wachsen und steh drüber.
Das Aufstocken per SGB II oder Hartz 4 hat einen ganz, ganz grossen Vorteil: der Unterhalt wird bedient, und bei dir laufen keine Unterhaltsschulden auf. Und wenn das Kind 18 wird, bist du wieder ein freier Mann.
Das Aufstocken per SGB II oder Hartz 4 hat einen ganz, ganz grossen Vorteil: der Unterhalt wird bedient, und bei dir laufen keine Unterhaltsschulden auf. Und wenn das Kind 18 wird, bist du wieder ein freier Mann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1