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Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender
#2
Wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst, ist schonmal der härteste mögliche Konfliktpunkt weg. Was wird denn gefordert? Die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle? In welcher Einkommensgruppe bist du?

Nachdem über 50 Jahre hinweg Stück für Stück alles maximal verschärft wurde, bist du mittlerweile verpflichtet, einen unbefristeten dynamischen Titel zu unterzeichnen. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Befristung auf den 18. Geburtstag vom Jugendamt akzeptiert wird, ein statischer Titel eher nicht. Achte auf die Feinheiten, lies dazu die faq.

Kondome schützen übrigens nicht nur vor einer Viertelmillion Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten. Die sind stark auf dem Vormarsch. Hast du mal versucht, Umgang und gemeinsame Sorge zu bekommen?
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RE: Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender - von p__ - 11-03-2022, 20:16

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