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Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt
#4
Hey Leute, und erst mal Danke für das schnelle Feedback. Hierzu:

 - Getrennt sind wir schon. Anwältin meinte, dass wir erst nach dem Trennungsjahr eine Scheidung beantragen können (das wäre der 01.02.2023), dann sollen wir von einem halben Jahr bis zur endgültigen Scheidung ausgehen. Sollte ich hier etwas anderes verlangen / anfordern?
 - "Alleinerziehendenentlastungsbetrag", roger, danke für den Hinweis
 - Zu Aussergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe
     - Hier erstmal, ja, bei der Steuererklärung meinte ich den Unterhalt für Frau, nicht für die Kinder - sorry, habe ich evtl. doof formuliert
     - Bei der Sonderausgabe habe ich verstanden, dass die Frau dem zustimmen muss, und den Unterhalt auch als sonstige Einkünfte deklarieren muss, korrekt? In diesem Fall können wir das vergessen
     - Zur Aussergewöhnlichen Belastung habe ich folgendes gefunden "Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro können so in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden." Verstehe ich das somit falsch?
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RE: Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt - von der_Luki - 07-03-2022, 11:53

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