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Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt
#2
Kindesunterhalt ist nirgends steuerlich zu berücksichtigen. Für Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt gibt es zwei Möglichkeiten: Aussergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe. Letzteres geht im Rahmen des sogenannten begrenzten Realsplittings. Womit du besser fährst, das musst du mit deinen Zahlen durchrechnen.

Wieso Scheidung erst Mitte 2023? Ein Jahr Trennungszeit. Habt ihr euch noch nicht mal getrennt? Bedenke: Je früher die Scheidung, desto besser für dich. Je länger, desto höher solche Dinge wie Versorgungsausgleich. Ausser, ihr seid euch so einig, dass ihr darauf einvernehmlich verzichtet und das in einer Trennungsfolgenvereinbarung amtlich macht.
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RE: Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt - von p__ - 07-03-2022, 11:12

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