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Ein neuer Fall...
#15
(02-03-2022, 03:38)Egal schrieb: Jetzt wollte ich fragen, ob jemand weiß was unter diesen Umständen auf mich voraussichtlich bezüglich der Unterhaltsforderungen zukommen würde.
Und wenn es auf einen Unterhaltsvorschuss hinauslaufen würde, kommen dann Pfändungen in Frage?

Vermutlich fordern sie den Mindestunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle. Ansonsten hat sich nichts an den bereits weiter oben gemachten Ausführungen geändert: "Wirst du als Mangelfall akzeptiert während du weiter Schule/Ausbildung machst, laufen keine Schulden auf".

Mit grossem Glück akzeptiert die Unterhaltsvorschusstelle oder die Beistandschaft oder die Ex (je nach dem, wer das Recht hat, den Unterhalt zu fordern, wem die Ex das Recht gegeben hat) den Mangelfall. Zumindest für eine Zeitlang. Solange laufen auch keine Schulden auf.
Mit Glück akzeptieren sie das nicht, verklagen dich, aber der Richter akzeptiert dann den Mangelfall. Zumindest für eine Zeitlang. Solange laufen auch keine Schulden auf.
Im Normalfall akzeptieren sie das nicht, verklagen dich und der Richter sagt: Du hat die Pflicht zu arbeiten und soviel zu verdienen dass du Unterhalt bezahlen kannst, Behinderung ist Ausrede, Studium ist Flucht. Weil du diese Pflicht verletzt hast und keine Nachweise vorlegst, dich um einen ausreichend bezahlten Job zu bemühen wirst du aufgrund von fiktivem Einkommen zu Unterhalt verurteilt. Zahlst du den nicht, laufen Schulden auf.

Ob die Unterhaltsvorschusskasse oder die Beistandschaft oder die Ex mit einem Anwalt hinter dir her sind, wirkt sich nur auf die Beträge auf, die die Gegenseite fordern kann. Die UVKasse darf nur soviel fordern, wie sie selber UV zahlen. Alle Übrigen dürfen fordern was sie für richtig halten.

Den Satz "Zumindest für eine Zeitlang" erklärt: Du wirst regelmässig zur Auskunft aufgefordert werden und stehst ständig unter Beobachtung. Sobald das Studium länger als erlaubt benötigt oder du was verdienst, kommen sofort erneute Forderungen.
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