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Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel
#7
Ich kann mich an ähnlichen Ärger mit der PKV erinnern. Mutti lässt eine Brille für das Kind anfertigen, die dann nur drei Tage getragen wird oder holt sich dritt und viert Meinung ein inkl. ausführlicher Beratung.

Das Kind ist nach der Scheidung in die GKV der KM gewechselt, danach war Ruhe und kostengünstiger war es auch noch. Kontakt mit der Ex wurde ebenfalls reduziert.

Du könntest in Erfahrung bringen, ob die notwendigen Behandlungen für dein Kind nicht ebenfalls vor der GKV übernommen werden. Die KM kann natürlich dann behaupten, dass der böse Vater durch den Wechsel dem Kind die notwendige Versorgung vorenthält.

Ich bin nur in der PKV wegen des Kostenvorteils in jungen Jahren.
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RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - von DerU - 11-01-2022, 14:03

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