(06-12-2021, 23:33)neuleben schrieb: Also bei mir waren die da damals in Baden Württemberg sehr kreativ.
Das Jugendamt hatte die Restschuld aus dem UV an das Finanzamt abgetreten.
Die haben mir dann mehrere Jahre die Steuerrückerstattung gepfändet, so lange, bis das beglichen war.
Ist aber schon viele Jahre her.
P.S. Hatte keinen Titel, der übers 18te hinauslief.
Hatte aber schon vorher nicht gerne bezahlt.
Ja, machen die bei mir auch.
Die Aufrechnung ist allerdings kein Mittel der ZWANGSvollstreckung, die brauchen dafür auch keinen Titel. Daher können die sich damit auf keine 30 jährige Verjährungsfrist berufen, Verjährungshemmung greift auch nicht und da es keine ZWANGSvollstreckung ist, verjähren die Unterhaltsschulden bei der UVK nach 3 Jahren, sofern die eben nicht innerhalb der 3 Jahre eine ZWANGSvollstreckung eingeleitet haben.