01-12-2021, 17:50
(01-12-2021, 16:00)Nappo schrieb: @Sixteen Tons: Nein, der Schuldner muss im Insolvenzrecht nicht nachweisen, dass er den Unterhalt nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat.
Das habe ich so nicht geschrieben und stelle es richtig, falls das noch jemand falsch verstanden hat.
Ich zitiere hier einfach noch mal:
Zitat:Der Unterhaltsgläubiger muß dem Unterhaltschuldner den Vorsatz der Nichtzahlung nachweisen. Ohne zielgerichtet Aktion des
Unterhaltsgläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung für den Teil der Unterhaltsschulden passiert in dieser Richtung gar nichts,
außer das die Schulden dann ganz normal zur Tabelle angemeldet werden und dann auch unter die Restschuldbefreiung fallen.
Davon, das der Unterhaltsschuldner irgendwas nachweisen muß, steht in meinem obigen Zitat nichts.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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